• Klasse B

    Details

     

     

    Kraftwagen bis 3,5t zG

    Mitführen von Anhängern

    Alle Anhänger bis 750 kg zG,

    bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.

     

    Unterlagen | Kurse

     

     

    Biometrisches Passbild

    Sehtest

    Kurs über lebensrettende

    Sofortmaßnahmen am Unfallort [7]

    Geburtsnachweis Tag und Ort

     

     

    Min. Alter

     

     

    18/17 [4]

     

     

    Vorbesitzer

     

     

    --

     

     

    Ausbildung

     

     

    Theorie

    Praxis

     

     

     

    Eingeschl. Klassen

     

     

    AM, L

     

     

     

    Prüfung

     

     

    Theorie

    Praxis

     

     

  • Klasse BE

    Details

     

     

    Kraftwagen

    und Anhänger über 750 kg

    und bis 3.500 kg zG

     

     

    Unterlagen | Kurse

     

     

    Biometrisches Passbild

    Sehtest

    Kurs über lebensrettende

    Sofortmaßnahmen am Unfallort [7]

    Geburtsnachweis Tag und Ort

     

     

    Min. Alter

     

     

    18/17 [4]

     

     

    Vorbesitzer

     

     

    B

     

     

    Ausbildung

     

     

    Praxis

     

     

     

    Eingeschl. Klassen

     

     

    AM, L

     

     

     

    Prüfung

     

     

    Praxis

     

     

  • Klasse B96

    Details

     

     

    Klasse B mit Schlüsselzahl 96

    ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B

     

    Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG.

    Die zG der Kombination ist begrenzt auf 4.250 kg

     

     

    Unterlagen | Kurse

     

     

    Biometrisches Passbild

    Geburtsnachweis Tag und Ort

     

     

     

    Min. Alter

     

     

    18/17 [4]

     

     

    Vorbesitzer

     

     

    B

     

     

    Ausbildung

     

     

    Theorie

    Praxis

     

     

     

    Eingeschl. Klassen

     

     

    AM, L

     

     

     

    Prüfung

     

     

    Keine

     

     

Was darf ich mit den Klassen fahren?

 

  • Klasse B

    Kraftwagen bis 3,5t zG

     

    Mitführen von Anhängern

    -Alle Anhänger bis 750 kg zG

    -Bei Anhängern mit einer zG von mehr

    als 750kg ist das zG der Kombination

    auf 3500 kg begrenzt

     

     

    Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein

    Eigeschlossene Klassen: AM, L

     

  • Klasse BE

    Kraftwagen der Klasse B

    und Anhänger über 750kG

    und bis 3500 kg zG

     

    Vorbesitz der Klasse B erforderlich

     Eingeschlossene Klasse: -

     

  • Klasse B96

    B96

     

     

    Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigen Klasse, sondern

    eine Ausdehnung der Klasse B

     

    Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG.

    Das zG der Kombination ist auf 4250 kg begrenzt.

     

    Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein

     Eigeschlossene Klassen: AM, L

     

     

     

Wie alt muss ich für den Führerscheinerwerb sein?

 

  • Klasse B

    Alter 18 bzw. 17* Jahre. * Im Rahmen des begleitenden Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden

     

     

     Bei der Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in

     

    a) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“,

    b) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder

    c) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

     

    Mit der  Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

    Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

     

  • Klasse BE

    Alter 18 bzw. 17* Jahre. * Im Rahmen des begleitenden Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden

     

     

     Bei der Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in

     

    a) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“,

    b) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder

    c) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

     

    Mit der  Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

    Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

  • Klasse B96

    Alter 18 bzw. 17* Jahre. * Im Rahmen des begleitenden Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden

     

     

     Bei der Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in

     

    a) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“,

    b) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder

    c) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

     

    Mit der  Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

    Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

     

     

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

 

  • Klasse B

    Schulungsdauer

     

    12 Doppelstunden Grundstoff 2)

    2 Doppelstunden Zusatzstoff 2)

    (bei Erweiterung:

    6 Doppelstunden Grundstoff 2)

    2 Doppelstunden Zusatzstoff 2)

     

    Praxis

     

    Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

     

    5 Fahrstunden 3) Überland

     

    4 Fahrstunden 3) Autobahn

     

    3 Fahrstunden 3) bei Dunkelheit

     

  • Klasse BE

    Schulungsdauer

     

    Praxis

     

     

     

    3 Fahrstunden 3) Überland

     

    1 Fahrstunden 3) Autobahn

     

    1 Fahrstunden 3) bei Dunkelheit

     

     

    Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

  • Klasse B96

    Schulungsdauer

    7,0 Stunden a 60  Minuten

     davon 2,5 Stunden Theorie

     

     

    Praxis

     Praktische Übungen

     210 Minuten

     (3,5 Stunden)

     

     Fahren im Realverkehr

     60 Minuten

     (1 Stunde)

     

     

     

Welche Prüfungen muss ich machen?

 

  • Klasse B

    Theorieprüfung ist abzulegen

    bei Ersterteilung:

     

    Fragebogen mit 30 Fragen

    ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

     

    bei Erweiterung:

    Fragebogen mit 20 Fragen

    ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

     

    Praktische Prüfung ist abzulegen

    Dauer mindestens 45 Minuten

     

    (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

     

  • Klasse BE

    Theorieprüfung entfällt

     

    Praktische Prüfung ist abzulegen

    Dauer mindestens 45 Minuten

     

    (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

     

  • Klasse B96

    B96

     

     

    Theorieprüfung entfällt

     

    Praktische Prüfung entfällt

     

     

     

Unterlagen und Nachweise. Beizufügen beim Antrag der Fahrerlaubnis

 

  • Klasse B

    Biometrisches Passbild

     

     Sehtest

     

     

     Kurs über lebensrettende

     Sofortmaßnahmen am Unfallort 4)

     

     

     Nachweis über Tag und Ort der Geburt

  • Klasse BE

    Biometrisches Passbild

     

    Sehtest

     

    Nachweis über Tag und Ort der Geburt

     

     

  • Klasse B96

    Biometrisches Passbild

    Nachweis über Tag und Ort der Geburt

     

    Teilnahmebescheinigung nach erfolgter

    Ausbildung durch die Fahrschule dem

    Antrag beifügen.

     

    Nur erforderlich, wenn die Schlüsselzahl nicht zusammen mit der Klasse B beantragt wird.

Was noch zu beachten ist

 

  • Klasse B

    Bei der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 handelt es sich nicht um eine eigene Fahrerlaubnisklasse,

    sondern um eine Ausweitung der Klasse B.

     

    Die Schlüsselzahl darf erst nach Vorlage des Nachweises der Teilnahme an einer 7 Stunden (je 60 Minuten) umfassenden theoretischen und praktischen Schulung nach Anlage 7a FeV eingetragen werden.

     

    Die Schulung darf aber bereits vor Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B erfolgen.

    Dann kann die Schlüsselzahl bereits bei der Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B eingetragen werden.

  • Klasse BE

    Sie benötigen den Führerschein der Klasse B oder müssen zumindest die Prüfung der Klasse B bestanden haben.

     

     

  • Klasse B96

    Bei der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 handelt es sich nicht um eine eigene Fahrerlaubnisklasse,

    sondern um eine Ausweitung der Klasse B.

     

    Die Schlüsselzahl darf erst nach Vorlage des Nachweises der Teilnahme an einer 7 Stunden (je 60 Minuten) umfassenden theoretischen und praktischen Schulung nach Anlage 7a FeV eingetragen werden.

     

    Die Schulung darf aber bereits vor Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B erfolgen.

    Dann kann die Schlüsselzahl bereits bei der Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B eingetragen werden.

     

Was noch zu beachten ist

 

  • Wissenswertes

    Befristung des Führerscheindokuments

    Ab dem 19.01.2013  ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.

    Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.

    Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.

     

     

    Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 3 haben bekommen Sie beim Umtausch Ihres Führerscheins die Klassen B, BE, C1, C1E, AM und L erteilt.

    werden Ihnen außerdem die Klassen A und A1 allerdings mit der  Beschränkung auf dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) und Trikes mit Anhänger mit einer zG von maximal 750 kg zugeteilt. Die Beschränkung wird mit den Schlüsselzahlen 79.03 bzw. 79.04 im Führerschein dokumentiert.

     

    Auf Antrag bekommen Sie außerdem:

    Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 (C1E > 12.000 kg, L <= 3).

    Mit dieser Schlüsselzahl dürfen Sie auch Fahrzeugkombinationen mit einer zG von mehr als 12.000 kg fahren. Die zG des Zugfahrzeugs ist auf 7.500 kg begrenzt und die Zahl

    der Achsen auf drei.

     

    Diese Erlaubnis gilt nur bis zu Ihrem 50. Geburtstag. Eine Verlängerung um jeweils 5 Jahre ist möglich, wenn Sie eine ärztliche Bescheinigung über Ihren Gesundheitszustand und Ihr Sehvermögen vorlegen. Wenn Sie Ihren alten Führerschein nicht umtauschen,

    dürfen Sie ab dem 50. Lebensjahr keine Kombinationen mehr fahren, deren zG größer ist als 12.000 kg.

     

    die Klasse T, wenn Sie in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind.

     

    Sie dürfen mit dem Führerschein der „alten“ Klasse 3 folgende Motorräder fahren:

    Führerschein wurde vor dem 01.04.1980 erteilt:

     

    Mit diesem Führerschein dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max. 125 ccm Hubraum, 11 kW Motorleistung). Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, bekommen Sie die Klasse A1 zugeteilt.

     

    Sie können auch den Führerschein Klasse A2 beantragen. Dieser berechtigt zum Führen von Motorrädern bis 35 kW. Für diese Erweiterung ist nur eine praktische Prüfung vorgeschrieben. Bevor der Fahrlehrer Sie zu der Prüfung vorstellen darf, muss er sich aber von Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugen und soweit erforderlich mit Ihnen bis zur Prüfungsreife üben.

     

    Führerschein wurde seit dem 01.04.1980 erteilt:

     

    Mit diesem Führerschein dürfen Sie fahren:

    Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h (bei Kleinkrafträdern, die bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind, beträgt die bbH 50 km/h);

    Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschrift der DDR, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind (§ 76 Nr. 8 FeV)

     

     

     

     

     

Abkürzungen und Erklärungen

 

zG = zulässige Gesamtmasse

bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

1) Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden

2) je 90 Minuten

3) je 45 Minuten

4) nur erforderlich bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse

weitere Unternehmen der Fahrschule Herzog GmbH

Was können wir für Sie tun?     0731 - 37 999 770  oder  ul@fahrschule-herzog.de

 

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